korrekt memo 2003-12 - page 5

Wir werden in unserer nächsten Ausgabe speziell über unsere Erfahrungswerte mit dieser Technik be-
richten. Mit Hilfe von Nanopartikeln wird die Oberflächenstruktur verändert und dieser Lotuseffekt
anschaulich dargestellt.
„Normaler“ Wassertropfen auf einer
Keramischen Oberfläche
Ein Wassertropfen auf einer
Nano-Technologie Beschichtung.
brigens Nano-Technologie – die Vorsilbe Nano – (griechisch Zwerg) bezeichnet einen Größenbereich.
Ein Milliardstel einer Einheit.
Umfang der Streupflicht:
Es ist nicht stets erforderlich, dass die gesamte
Breite des Bürgersteigs zwischen Hauswand
und Bordstein gestreut wird. Vielmehr reicht es
aus, wenn ein Streifen schnee- und eisfrei ge-
halten wird, der es zwei Fußgängern gestattet,
vorsichtig nebeneinander vorbeizukommen.
Somit genügt eine Breite von 1,00 m bis 1,40 m
die verkehrssicher gehalten wird. Die Streu-
pflicht entfällt, wenn das Streuen auf die Be-
seitigung der Glätte keinen Einfluss mehr hat und somit sinnlos ist. Dies ist der
Fall bei Eisregen und Blitzeis. Hier handelt es sich um ein unabdingbares Ereig-
nis. In einem solchen Fall besteht laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches
keine gesetzliche Haftung und damit keine Schadensersatzpflicht für Grund-
stückseigentümer oder Versicherung.
Mit
bleibt es vor Ihrer Tür trocken und sauber. Und sollte doch einmal
etwas passieren, haben wir für Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Um-
welt-Kompaktschäden abgeschlossen. Sie sehen, wir denken an alles.
Wir rechnen unsere Winterdienstleistungen je zur Hälfte am Anfang der Winterdienstsaison am 01.11. ab sowie die
2. Zahlung am Ende der Saison am 01.04. des nächsten Jahres. Dies alles zu festen Preisen, ob es viel oder
wenig schneit. Mit
braucht Sie Schnee, Schneematsch und Glatteis nicht mehr zu kümmern. Im Klartext:
Wir halten Ihnen auf kostengünstige Weise den Winter vom Leib.
Kraftvoll Schnee kehren
Räumbreite 1m bis 1,40m
Und noch ein ganz besonderer Vorteil:
Unsere Preise sind für Sie mit spitzem
Bleistift kalkuliert.
Ü
Die Winterdienstpflichten gelten üblicherweise zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr. Details regeln Satzungen,
für die die Städte und Gemeinden zuständig sind. Hieraus ein kleiner Auszug:
1,2,3,4 6
Powered by FlippingBook